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   LG Kassel, 15.02.1996 - 11 O 4185/95   

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LG Kassel, 15.02.1996 - 11 O 4185/95 (https://dejure.org/1996,7637)
LG Kassel, Entscheidung vom 15.02.1996 - 11 O 4185/95 (https://dejure.org/1996,7637)
LG Kassel, Entscheidung vom 15. Februar 1996 - 11 O 4185/95 (https://dejure.org/1996,7637)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 1146
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 13.07.1995 - C-341/93

    Danværn Production / Schuhfabriken Otterbeck

    Auszug aus LG Kassel, 15.02.1996 - 11 O 4185/95
    Zwar bestimmt sich die Zulässigkeit einer Prozeßaufrechnung im Geltungsbereich des Brüsseler Übereinkommens über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vom 27. September 1968 (EuGVÜ) nach dem jeweils maßgebenden nationalen Recht (EuGH NJW 1996, 42 (43)), das wegen der mit § 322 II ZPO einhergehenden Rechtskraftwirkung hier grundsätzlich die internationale Zuständigkeit auch für die zur Aufrechnung gestellte Gegenforderung verlangt (BGH NJW 1993, 2753), Art. 6 Ziff. 3 EuGVÜ gestattet aber ausnahmsweise die weitergehende Einbeziehung von Gegenansprüchen, die sich auf "denselben Vertrag oder Sachverhalt wie die Klage" stützen (BGH aaO. 2755; EuGH NJW 1979, 1100 LS).
  • BGH, 30.05.1984 - VIII ZR 20/83

    tropische Hölzer - § 378 HGB (Hinweis: nunmehr § 434 Abs. 3 BGB <Fassung seit

    Auszug aus LG Kassel, 15.02.1996 - 11 O 4185/95
    Die den Käufer insoweit treffende Obliegenheit zur Mängelrüge dient dabei nicht nur dem allgemeinen Interesse des Handelsverkehrs an einer raschen und endgültigen Abwicklung von Rechtsgeschäften, sondern in erster Linie den Belangen des Verkäufers, der in die Lage versetzt werden soll, entsprechende Feststellungen und notwendige Dispositionen - vor allem zur Schadensabwendung - zu treffen, um sich nicht längere Zeit nach Ablieferung etwa mangelbedingten, mit zunehmendem Zeitablauf nur unsicher klärbaren Ansprüchen ausgesetzt zu sehen (BGH NJW 1982, 2730 (2731) zu Art. 39 II EKG; BGH NJW 1976, 1352; BGH NJW 1984, 1964; BGH NJW 1990, 1290 (1292) zu § 377 I HGB).
  • BGH, 25.03.1992 - VIII ZR 64/91

    Rügefrist nach Einheitskaufrecht bei Montagepflicht des Verkäufers

    Auszug aus LG Kassel, 15.02.1996 - 11 O 4185/95
    In Einklang damit genügt es - was für das unvereinheitlichte Kaufrecht anerkannt ist (RG LZ 1907, 343 Nr. 13) und für das vereinheitlichten Kaufrecht nicht anders gilt (BGH BGHR EKG Art. 39 Rügefrist 1) - keineswegs, die Mängelanzeige an irgendeine mit der Vertragsabwicklung befaßte Person zu richten.
  • BGH, 13.05.1987 - VIII ZR 137/86

    Beweislast für rechtzeitige Absendung und Zugang der Mängelanzeige

    Auszug aus LG Kassel, 15.02.1996 - 11 O 4185/95
    Diesen Zweck kann die erforderliche Anzeige nur erfüllen, wenn sie dem Verkäufer zugeht, was im Streitfall vom Käufer darzulegen und zu beweisen ist (BGH BGHR HGB § 377 Mängelanzeige 1; vgl. auch LG Frankfurt NJW-RR 1994, 1264 (1265); OLG Frankfurt NJW-RR 1995, 1216) oder wenn sie zumindest mit einem nach den Umständen geeigneten Mittel abgesandt wurde, Art. 27 CISG.
  • BGH, 24.01.1990 - VIII ZR 22/89

    Rügeobleigenheit bei Lieferung von Hardware und Anwenderprogrammen;

    Auszug aus LG Kassel, 15.02.1996 - 11 O 4185/95
    Die den Käufer insoweit treffende Obliegenheit zur Mängelrüge dient dabei nicht nur dem allgemeinen Interesse des Handelsverkehrs an einer raschen und endgültigen Abwicklung von Rechtsgeschäften, sondern in erster Linie den Belangen des Verkäufers, der in die Lage versetzt werden soll, entsprechende Feststellungen und notwendige Dispositionen - vor allem zur Schadensabwendung - zu treffen, um sich nicht längere Zeit nach Ablieferung etwa mangelbedingten, mit zunehmendem Zeitablauf nur unsicher klärbaren Ansprüchen ausgesetzt zu sehen (BGH NJW 1982, 2730 (2731) zu Art. 39 II EKG; BGH NJW 1976, 1352; BGH NJW 1984, 1964; BGH NJW 1990, 1290 (1292) zu § 377 I HGB).
  • BGH, 12.05.1993 - VIII ZR 110/92

    Internationale Zuständigkeit bei Prozeßaufechnung mit Ansprüchen aus

    Auszug aus LG Kassel, 15.02.1996 - 11 O 4185/95
    Zwar bestimmt sich die Zulässigkeit einer Prozeßaufrechnung im Geltungsbereich des Brüsseler Übereinkommens über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vom 27. September 1968 (EuGVÜ) nach dem jeweils maßgebenden nationalen Recht (EuGH NJW 1996, 42 (43)), das wegen der mit § 322 II ZPO einhergehenden Rechtskraftwirkung hier grundsätzlich die internationale Zuständigkeit auch für die zur Aufrechnung gestellte Gegenforderung verlangt (BGH NJW 1993, 2753), Art. 6 Ziff. 3 EuGVÜ gestattet aber ausnahmsweise die weitergehende Einbeziehung von Gegenansprüchen, die sich auf "denselben Vertrag oder Sachverhalt wie die Klage" stützen (BGH aaO. 2755; EuGH NJW 1979, 1100 LS).
  • BGH, 02.06.1982 - VIII ZR 43/81

    Rückzahlung eines Kaufpreises und Schadensersatz - Geltendmachung von

    Auszug aus LG Kassel, 15.02.1996 - 11 O 4185/95
    Die den Käufer insoweit treffende Obliegenheit zur Mängelrüge dient dabei nicht nur dem allgemeinen Interesse des Handelsverkehrs an einer raschen und endgültigen Abwicklung von Rechtsgeschäften, sondern in erster Linie den Belangen des Verkäufers, der in die Lage versetzt werden soll, entsprechende Feststellungen und notwendige Dispositionen - vor allem zur Schadensabwendung - zu treffen, um sich nicht längere Zeit nach Ablieferung etwa mangelbedingten, mit zunehmendem Zeitablauf nur unsicher klärbaren Ansprüchen ausgesetzt zu sehen (BGH NJW 1982, 2730 (2731) zu Art. 39 II EKG; BGH NJW 1976, 1352; BGH NJW 1984, 1964; BGH NJW 1990, 1290 (1292) zu § 377 I HGB).
  • LG Frankfurt/Main, 13.07.1994 - 13 O 3/94
    Auszug aus LG Kassel, 15.02.1996 - 11 O 4185/95
    Diesen Zweck kann die erforderliche Anzeige nur erfüllen, wenn sie dem Verkäufer zugeht, was im Streitfall vom Käufer darzulegen und zu beweisen ist (BGH BGHR HGB § 377 Mängelanzeige 1; vgl. auch LG Frankfurt NJW-RR 1994, 1264 (1265); OLG Frankfurt NJW-RR 1995, 1216) oder wenn sie zumindest mit einem nach den Umständen geeigneten Mittel abgesandt wurde, Art. 27 CISG.
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